Am 8.Mai erhielt ich als Erwerbsloser Hilfebedürftiger (ja, so heisst jetzt offiziell ein Hartz 4 Empfänger) von der Koba Wernigerode eine Ein/Vorladung in die Oskar Kämmer Schule mit der frohen Botschaft, mich mit Hilfe eines 1 Euro Jobs wieder für den Arbeitsmarkt Fit zu machen.
Dort pünktlich erschienen, versammelten sich c.a. 12 andere "Hilfebedürftige", ein paar Vertreter der Koba und der Oskar Kämmer Schule.
Dann wurden uns die beiden Projekte erläutert von denen wir uns eines aussuchen konnten in dem Arbeiten wollen.
Da ich schon seit ein paar Jahren Geocaching als Hobby betreibe und dies für ein spannendes Projekt hielt, entschloss ich mich an dem Geocaching Projekt mitzuarbeiten.
Ziel des Projekts sollte sein, den Harz durch Geocaches touristisch attraktiver zu gestalten und Touristen damit an Interessante Orte zu locken.
Es sollten Routen erstellt, fotografiert und beschrieben werden.
Auf meine Bemerkung das es sowas schon gibt (siehe geocaching.com) kam keine Reaktion von den Anwesenden.
Meine nächste Frage war die nach dem Urheberrecht.
Meine nächste Frage war die nach dem Urheberrecht.
Da ein 1€uro Jobber keinen Arbeitsvertrag hat welcher regelt, dass die Nutzungsrechte vom "Arbeitnehmer" an den "Arbeitgeber" übergehen, trifft dies hier nicht zu.
Einen Interessanten Artikel dazu findet man hier.
Da das Urheberrecht aussagt, dass der Erschaffer eines Werkes der Urheber ist, gehört doch alles was ich in einem 1 Euro Job erschaffe mir.
Dem Urheber ist es laut "UHG" überlassen wem er ein Nutzungsrecht einräumt. Somit hätte doch niemand was von meiner Arbeit wenn ich nicht bereit bin der Koba oder Oskar Kämmer Schule das Nutzungsrecht einzuräumen.
Damit hatte ich mich schon das erste mal bei meinen "Gönnern" von der Koba und OKS unbeliebt gemacht und meine Bedenken wurden im Keime erstickt.
Nun gut. Trete ich den Job erstmal an, bevor es ne Sperre gibt.
fortsetzung folgt hier.
www.geocaching-harz.de